Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Übersetzungsaufträge zwischen Faustino Bauer Fachübersetzungen (FBF) und seinen Kunden (Auftraggebern),
soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für FBF nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Der Übersetzungsauftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. FBF ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt FBF nicht. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat FBF rechtzeitig über gesonderte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber FBF rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass FBF eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind abschließend vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber FBF bei Erteilung des Auftrags unaufgefordert zur Verfügung zu stellen (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten von FBF.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er FBF frei.

4. Mängelrügen/Mängelbeseitigung
(1) FBF behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise enthaltenen Mängel.
(2) Den Anspruch auf Nacherfüllung hat der Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels schriftlich mitzuteilen. Sämtliche Mängelrügen sind bei offensichtlichen Mängeln nach Ablauf von zwei Wochen nach Lieferung der Übersetzung und bei versteckten Mängeln nach zwei Wochen nach deren Entdeckung ausgeschlossen. Nach Ablauf eines Jahres verjähren die Ansprüche auf Mängelbeseitigung.
(3) FBF verpflichtet sich bei Anzeige von berechtigten Mängeln zur Nachbesserung. Hierzu ist FBF vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen FBF wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.

5. Haftung
(1) FBF haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. FBF trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertrags-wesentlicher Pflichten ein.
(3) Etwaige Schadenersatzansprüche wegen mangelhafter Leistung und daraus erwachsener Folgekosten sind betragsgemäß auf den Vergütungsanspruch für den jeweiligen Übersetzungsauftrag begrenzt und können für mittelbare und Folgeschäden wie entgangene Gewinne oder nicht eingetretene Einsparungen nicht geltend gemacht werden. Im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.

6. Geheimhaltungspflicht
FBF verpflichtet sich, alle nicht-öffentlichen Informationen, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

7. Mitwirkung Dritter
(1) FBF ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.

8. Vergütung
(1) Die Vergütung ist sofort und ohne Abzug nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig und zahlbar. Die Abnahmefrist läuft längstens 14 Tage.
(2) FBF kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. FBF kann die Übergabe der Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig machen.
(3) Gilt die Höhe des Honorars als nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

9. Höhere Gewalt
(1) Im Falle der höheren Gewalt sind die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von der höheren Gewalt betroffen sind. Dies gilt nicht für bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen. Der Auftraggeber ist im Übrigen verpflichtet, FBF bereits entstandene Kosten zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.
(2) FBF kommt nicht in Verzug, solange die Lieferung und Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den FBF nicht zu vertreten hat (so z. B. Leitungs- und Übertragungsstörungen, höhere Gewalt, Streiks etc. bei FBF bzw. dessen Subunternehmern). Die Leistung ist dann nach Beendigung der Umstände sobald als möglich zu erbringen.
(3) FBF hat das Recht, in einem solchen Fall vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall können wechselseitig keine vertraglichen Ansprüche oder Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von FBF. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) FBF behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

11. Vertragskündigung und Stornoregelung
(1) Der Auftraggeber kann einen Vertrag zur Anfertigung einer Übersetzung bis zum vereinbarten Fertigstellungstermin nur aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.
(3) FBF steht im Falle der Kündigung die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu und, soweit FBF den wichtigen Grund nicht zu vertreten hat, auch Schadenersatz in Höhe des entgangenen Gewinnes bei vollständiger Auftragserfüllung.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, wird für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz von FBF als Gerichtsstand vereinbart.

13. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.